Welche Festbrennstoffkessel dürfen in Deutschland eingebaut werden?
Generell dürfen in Deutschland ab 15 KW nur Festbrennstoffkessel eingebaut werden, die nach DIN EN 303-5 Klasse 3 erfolgreich geprüft sind und eine bauaufsichtliche Zulassung (Ü-Zeichen) besitzen. Festbrennstoffheizkessel, welche die DIN EN 303-5 Klasse 1 oder 2 erfüllen, dürfen in Deutschland nicht eingebaut werden, da diese nicht die Anforderung der 1. BImSchV erfüllen. Die Prüfung eines Festbrennstoffheizkessels muss durch ein anerkanntes Prüfinstitut wie beispielsweise den TÜV durchgeführt werden. Im Zweifellsfall fordern Sie vor dem Kauf das entsprechende Prüfzertifikat an und legen dieses Ihrem Schornsteinfeger vor.
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