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IBC Heiztechnik GmbH
Ist ein Sicherheitswärmetauscher erforderlich?
Dürfen Öl-, Gasheizkessel oder Kamine mit einem Festbrennstoffkessel an den gleichen Schornstein angeschlossen werden?
Was ist der Unterschied zwischen einer offenen und geschlossenen Heizanlage?
Ist ein Pufferspeicher zu meinem Festbrennstoffkessel notwendig?
Kann ich den Kessel in Kombination mit meiner bisherigen Öl- oder Gasheizung installieren?
Brauche ich die Genehmigung des Schornsteinfegers?
Erlischt meine Garantie, wenn ich selbst installiere?
Welche Festbrennstoffkessel dürfen in Deutschland eingebaut werden?
Welche Einsatzmöglichkeiten bietet ein IBC GK Festbrennstoffheizkessel?
Ist ein IBC Festbrennstoffkessel messpflichtig?
Welche Festbrennstoffkessel dürfen in Deutschland eingebaut werden?

Generell dürfen in Deutschland ab 15 KW nur Festbrennstoffkessel eingebaut werden, die nach DIN EN 303-5 Klasse 3 erfolgreich geprüft sind und eine bauaufsichtliche Zulassung (Ü-Zeichen) besitzen. Festbrennstoffheizkessel, welche die DIN EN 303-5 Klasse 1 oder 2 erfüllen, dürfen in Deutschland nicht eingebaut werden, da diese nicht die Anforderung der 1. BImSchV erfüllen. Die Prüfung eines Festbrennstoffheizkessels muss durch ein anerkanntes Prüfinstitut wie beispielsweise den TÜV durchgeführt werden. Im Zweifellsfall fordern Sie vor dem Kauf das entsprechende Prüfzertifikat an und legen dieses Ihrem Schornsteinfeger vor.