Ist ein IBC Festbrennstoffkessel messpflichtig?
Generell sind alle neu installierten Festbrennstoffkessel beim Schornsteinfeger als neue Feuerstätten zu melden. Bei Festbrennstoffkesseln unter 15 KW Leistung, die manuell bestückt werden, muss keine Messung erfolgen. Bei manuell bestückten Festbrennstoffkesseln mit einer Leistung von über 15 bis 50 KW erfolgt nach § 15 der 1. BImSchV eine einmalige (keine jährliche) Messung (in der Regel nach der Inbetriebnahme) des Heizkessels.
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