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IBC Heiztechnik GmbH
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Feinstaubalarm - Wird es ernst oder ist es nur Panikmache?
Neue Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV für Kleinfeuerungsanlagen lesen Sie hier
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Heizungsanlagen bis 2004 nachrüsten!
Heizungsanlagen müssen zum Teil bis 2004 nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden! Neue Energiesparverordnung macht Modernisierung notwendig
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Feinstaubalarm - Wird es ernst oder ist es nur Panikmache?

Wer in diesen Tagen die Medien verfolgt, wird immer wieder mit Meldungen wie „Millionen Hausbesitzer müssen ihre Holzöfen nachrüsten“ oder „Feinstaubfilter sind für alle Holzöfen notwendig“ konfrontiert. Wie ernst zu nehmen diese Meldungen sind, können Sie in dem folgenden Artikel erfahren.
Die Bundesregierung plant, neue Emissionsgrenzwerte der 1.BImSchV für Kleinfeuerungsanlagen, wie z.B. Kamin- oder Kachelöfen, festzulegen. Nach Angaben des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik ist es derzeit jedoch erforderlich, dass die neuen Regelungen durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden müssen. Dies kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen und sollte auch bei einer Neureglung aufgrund der moderaten Übergangsfristen zu keiner Panik verleiten.
Die Staffelung der Übergangsfristen erfolgt in vier Stufen. Die ersten Geräte, die von der Neuerung im Jahr 2015  betroffen sein werden, sind Anlagen, die vor dem 01. Januar 1975 in Betrieb genommen wurden und damit 40 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. In der letzten Stufe sollen nach derzeitiger Planung ab 2024 Anlagen fallen, die ab 1995 bis in Kraft treten der Novellierung geprüft werden. Die heutigen Heizkessel erfüllen in der Regel die Grenzwerte der ersten Stufe und haben zudem Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Filterzwang.
Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte muss künftig nachgewiesen werden. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine Messung durch den Schornsteinfeger. Denn alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Feuerstätten müssen seit jeher einer so genannten Typenprüfung durch eine Feuerstätten-Prüfstelle unterzogen werden. Hierbei werden auch die Emissionswerte geprüft. Schornsteinfeger werden in Zukunft verstärkt bei Neuinbetriebnahmen aber auch bei bestehenden Anlagen auf die Typenprüfung achten. Vor Anschaffung einer Feuerstätte sollte generell darauf geachtet werden, dass eine Typenprüfung (z.B. durch den TÜV) erfolgt ist und das Gerät über ein Ü-Zeichen verfügt.

IBC Heiztechnik arbeitet an Filtersystemen zur Reduzierung der Staubbelastung. Die Filtersysteme sind problemlos für alle IBC Heiztechnik Heizkessel und Kaminöfen nachrüstbar – mehr Informationen finden Sie hier >> 

Unser Tipp: Nicht verunsichern lassen! Es gibt bei der Einführung neuer Grenzwerte für bereits installierte Feuerstätten Bestandsschutz und moderate Übergangsfristen. Im Gegenteil sollte man jetzt einen Festbrennstoffkessel oder Kaminofen kaufen, damit dieser unter die Bestandsschutzregel fällt.